Am Hausanschluss des Trinkwassers sollte ein Wasserfilter eingebaut sein. Der Wasserfilter hält Feststoffpartikel wie Rostteilchen oder Sandkörner zurück. Diese Partikel können die Funktion von Armaturen oder Brauseköpfen beeinträchtigen und zu Lochfraß und Korrosionsschäden führen.
Zum Schutz der Hausinstallation ist nach DIN EN 806-2 der Einbau eines Wasserfilters erforderlich. Wasserfilter gibt es zusätzlich mit integriertem Druckminderer.
Es gibt Feinfilter mit auswechselbarem Filtereinsatz und Rückspülfilter:
FeinfilterDas Wechseln des Filtereinstatzes ist ohne zusätzliches Werkzeug möglich. Der Austausch des Fintereinsatzes ist lt. DIN EN 806-5, A mindestens alle 6 Monate erforderlich. Nach Austausch des Filtereinsatzes ist der Wasserfilter wieder wie neu. Bild |
RückspülfilterBei der Rückspülung wird der Filtereinsatz mit gefiltertem Trinkwasser gespült. Die in dem Wasserfilter zurückgehaltenen Partikel werden mit dem Spülwasser ausgespült. Die Rückspülung ist lt. DIN EN 806-5, A mindestens alle 6 Monate erforderlich, es ist kein neuer Filtereinsatz notwendig. Rückspülfilter sind optional mit Rückspülautomatik lieferbar. |
KiesfilterKeisfilter werden zur Schmutzfiltration eingesetzt, wenn durch hohen Schmutzanteil eine Filtration mittels Kerzenfilter oder Rückspülfilter nicht durchführbar ist.
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SpezialfilterFilter für Behandlungseinheiten in der Zahnarztpraxis oder technische Anwendungen die eine hohe Filterfeinheit erfordern, Filterkombinationen für Eigenwasserversorger, Aktivkohlefilter zur Geruchs- und Geschmacksreduktion, Filter für Tafelwassergeräte. |
Zubehör
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AktivkohlefilterAktivkohlefilter werden zur Entchlorung, Geruchs- und Geschmacksverbesserungen eingesetzt. |
NitratfilterNitrat ist in Grundwässern von Natur aus selten in hohen Konzentrationen vorhanden. In Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung kann der Grenzwert von 50 mg/l überschritten werden. Ein Nitratfilter ist erforderlich.
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Trotz aller wissenschaftlichen Zurückhaltung lassen NICOLE ZUMBÜLTE ET AL. in ihren Aufsatz „Mikroplastik im Wasserkreislauf“ zumindest zwischen den Zeilen erkennen, dass sie der ganzen Aufregung über Mikroplastik im Wasserkreislauf nicht viel abgewinnen können. In der ewp 12/2019, S. 56 - 58, wundern sich die MitarbeiterInnen des Karlsruher DVGW-Technologiezentrums Wasser (TZW), dass sich die öffentliche Debatte um Mikroplastik hauptsächlich mit dem Wasserkreislauf befasst, dass das Vorkommen von Mikroplastik in der Atem-(Luft) aber keine Rolle spiele. Dabei sei nachgewiesen worden, „dass Hausstaub zu einem Drittel aus synthetischen Fasern“ bestehe. Pro Tag würden zwischen 1.600 und 11.000 Fasern auf einen Quadratmeter des Wohnraums abgelagert. Auf einem Teller würden pro Jahr 14.000 bis 68.000 Mikroplastikpartikel landen. Die AutorInnen stimmen der Weltgesundheitsorganisation zu, dass Mikroplastikpartikel im Trinkwasser nach jetzigem Wissensstand keine Gesundheitsgefahr darstellen würde. Um gleichwohl die WHO-Angaben verifizieren zu können, haben sich die TZW-MitarbeiterInnen selbst an die Arbeit gemacht, um ein Nachweisverfahren für Mikroplastikpartikel im (Trink-)Wasser zu entwickeln. Das am TZW entwickelte Verfahren basiert auf der Raman-Mikrospektroskopie. Damit sei ein Nachweis von Partikeln ab einer Größe von 5 Mikrometern möglich. Bei Wasserproben, die absichtlich mit entsprechenden Partikeln dotiert worden waren, zeigte sich bei dem gewählten Nachweisverfahren eine Wiederfindungsrate von 81 Prozent. Bei realen Trinkwasserproben lag die Konzentration von Mikroplastikpartikeln erwartungsgemäß unter der Bestimmungsgrenze. Aus hygienischen Gründen sei die Trinkwasseraufbereitung darauf ausgerichtet, eine möglichst geringe Trübung und eine weitgehende Freiheit von kleinen Partikeln zu gewährleisten. Insofern könne man davon ausgehen, dass selbst bei der Anwesenheit von Mikroplastikpartikeln im Rohwasser diese Partikel kaum ins Trinkwasser durchschlagen könnten. Weitere Auskunft zum Nachweisverfahren bei
Dr. Nicole Zumbülte
DVGW-Technologiezentrum Wasser
76139 Karlsruhe